Was ist der Einreichplan?, Baugenehmigungen
06.11.2023

Der Begriff "Einreichplan" stammt aus dem Bau- und Architekturwesen und bezieht sich auf die Sammlung von technischen Zeichnungen oder Plänen, die zur Genehmigung eines Bauvorhabens bei einer Baubehörde eingereicht werden. Der Einreichplan wird oft als Teil des Baugenehmigungsverfahrens verlangt und dient dazu, den Behörden zu zeigen, dass das geplante Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften, Zoneneinteilungen, Sicherheitsstandards und anderen relevanten Bestimmungen entspricht.

Grundlegendes zum Einreichplan

Einreichpläne müssen in der Regel von qualifizierten Fachleuten wie Architekten oder Bauingenieuren erstellt werden, die dafür Sorge tragen, dass die Pläne präzise und konform mit den lokalen Bauvorschriften sind. Nach Einreichung prüft die zuständige Baubehörde die Pläne und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

In Österreich gibt es neun Bundesländer und jedes hat seine eigene Bauordnung. Obwohl es viele Ähnlichkeiten zwischen den Bauvorschriften der Bundesländer gibt, können die Anforderungen an Einreichpläne lokal variieren. Diese Unterschiede können Details in den Zeichnungen, die erforderlichen Maßstäbe, spezifische Berechnungen und Dokumente sowie die Verfahren zur Einreichung und Prüfung der Pläne betreffen.

Unterschiede beim Einreichplan je nach Bundesland

Da die Bauverordnungen in Österreich in die Landesgesetzgebung fallen, gibt es Unterschiede zwischen den Einreichplänen, welche bei der Baubehörde eingereicht werden müssen. Diese umfassen:

Formale Anforderungen vom Einreichplan

Die formalen Anforderungen für Einreichpläne unterscheiden sich in den österreichischen Bundesländern teilweise erheblich. Während manche Bundesländer verlangen, dass die Pläne in mehrfacher Ausfertigung vorgelegt werden, reicht in anderen bereits eine einfache Kopie oder sogar eine digitale Einreichung aus. Auch der Maßstab, in dem die Lagepläne und anderen Zeichnungen anzufertigen sind, kann variieren. So kann in einem Bundesland für den Lageplan ein Maßstab von 1:500 üblich sein, während ein anderes einen Maßstab von 1:1000 fordert.

Diese Variationen erstrecken sich nicht nur auf die Anzahl und das Format der eingereichten Dokumente, sondern auch auf die Formalitäten des Einreichungsprozesses. Es kann vorkommen, dass einige lokale Behörden strengere Formvorschriften haben, die zum Beispiel die Bindung und die Präsentation der Dokumente betreffen. Da die genauen Vorgaben durch die jeweilige Landesbauordnung bestimmt werden und sich in Abhängigkeit von lokalen Verordnungen und Richtlinien weiterentwickeln können, ist es wichtig, sich vor der Einreichung eines Bauprojektes bei der zuständigen Baubehörde über die aktuellen Anforderungen zu informieren.

Inhaltliche Anforderungen vom Einreichplan

Die inhaltlichen Anforderungen an Einreichpläne können in den verschiedenen Bundesländern Österreichs variieren, was bedeutet, dass die Art und Weise, wie bestimmte bauliche Details darzustellen sind, von einem Bundesland zum anderen unterschiedlich sein kann. Zum Beispiel könnten manche Bundesländer eine sehr detaillierte Darstellung technischer Zeichnungen verlangen, während andere sich vielleicht mit weniger Detailtiefe zufriedengeben. Ebenso könnten spezifische Angaben, die für ein Bundesland erforderlich sind, wie etwa Angaben zum Brandschutz, zu Energieausweisen oder zu den Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umgebung, in anderen Bundesländern weniger detailliert oder in anderer Form gefordert sein.

Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland möglicherweise unterschiedliche Vorgaben, was die Berechnung von Flächen, das Volumen und die Einhaltung von Abstandsflächen betrifft. Diese regionalen Spezifika spiegeln die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten wider und sollen sicherstellen, dass neue Bauten den lokalen Anforderungen und Standards entsprechen. Die genauen inhaltlichen Anforderungen und der Detailgrad der Einreichpläne sind somit ein Spiegelbild der individuellen baulichen und rechtlichen Gegebenheiten der österreichischen Bundesländer.

Begleitende Unterlagen vom Einreichplan

Die begleitenden Unterlagen, die zusammen mit den Einreichplänen für Bauprojekte in den verschiedenen Bundesländern Österreichs benötigt werden, unterscheiden sich in ihrer Art und im Umfang. In einigen Bundesländern wird beispielsweise eine detaillierte Dokumentation der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks verlangt, um sicherzustellen, dass der Antragsteller auch der rechtmäßige Eigentümer ist oder die erforderlichen Rechte zum Bau besitzt. Des Weiteren kann es erforderlich sein, die Zustimmung von Nachbarn einzuholen, besonders wenn das geplante Bauvorhaben möglicherweise deren Rechte oder den Gebrauch ihres Eigentums beeinträchtigt.

Zusätzlich müssen häufig spezielle Gutachten eingereicht werden, die etwaige Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung bewerten. Dazu zählen Lärmschutzstudien, die insbesondere in dicht besiedelten oder lärmsensitiven Gebieten relevant sind, sowie Nachweise über die Energieeffizienz des geplanten Gebäudes, was die Einhaltung von energiepolitischen Zielen und Vorschriften gewährleistet. In manchen Bundesländern ist eine statische Berechnung durch einen Statiker bei der Einreichplanung verpflichtend, während diese in anderen Bundesländern optional ist und die Statik bei der Ausführungsplanung errechnet wird.

Die genauen Anforderungen und die Art der benötigten Unterlagen können sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, sondern auch innerhalb eines Bundeslandes je nach lokalen Vorschriften oder spezifischen Anforderungen an das Bauvorhaben variieren. Daher ist es für Bauherren ratsam, sich vor der Einreichung der Baupläne genau zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einen reibungslosen Genehmigungsprozess zu gewährleisten.

Verfahrensweise beim Einreichplan

Die Verfahrensweise für die Einreichung und Genehmigung von Bauvorhaben kann sich in den verschiedenen Bundesländern Österreichs deutlich unterscheiden. Während in einem Bundesland der Genehmigungsprozess relativ zügig ablaufen kann, mag er in einem anderen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dies liegt nicht zuletzt an den unterschiedlichen Schritten, die innerhalb des Verfahrens erforderlich sind. In einigen Bundesländern beispielsweise wird ein Vorprüfungsverfahren durchgeführt, in dem die Einreichpläne auf ihre Vollständigkeit und prinzipielle Übereinstimmung mit den Bauvorschriften geprüft werden, bevor sie in das eigentliche Genehmigungsverfahren gehen. Andere Länder haben möglicherweise solch ein Vorverfahren nicht und prüfen die Pläne direkt im Hauptverfahren.

Des Weiteren sind die Kosten und Gebühren, die für die Bearbeitung und Prüfung der Einreichpläne erhoben werden, nicht einheitlich geregelt. Diese können von Ort zu Ort variieren und hängen oft von der Größe und Komplexität des Projekts ab. Auch die Art und Weise, wie die Kommunikation zwischen den Bauherren bzw. deren Vertretern und der Baubehörde abläuft, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während einige Länder digitale Plattformen für die Einreichung und den Austausch von Dokumenten und Informationen nutzen, setzen andere möglicherweise noch auf den traditionellen Postweg oder persönliche Vorsprache.

Die Genehmigungsverfahren sind so konzipiert, dass sie sicherstellen, dass alle Bauvorhaben den lokalen Bauvorschriften entsprechen. Bauherren müssen sich daher auf die jeweiligen lokalen Gegebenheiten einstellen und sich möglicherweise auf unterschiedliche Wartezeiten und Verfahrensweisen einrichten, je nachdem, in welchem Bundesland sie bauen möchten.

Zusammenfassung

Um die spezifischen Anforderungen für Einreichpläne in einem bestimmten Bundesland in Österreich zu ermitteln, ist es am besten, sich direkt an die lokale Baubehörde oder einen dort zugelassenen Architekten zu wenden. Sie können die neuesten Informationen zu den geltenden Bauvorschriften und den erforderlichen Unterlagen für die Einreichung bereitstellen.

Anbei eine Liste zu den Bauverordnungen von den Bundesländern:

Kosten vom Einreichplan

Die Kosten für die Erstellung eines Einreichplans in Österreich können je nach Projektgröße, Komplexität und den Honorarsätzen des beauftragten Architekten oder Ingenieurs variieren. Darüber hinaus können sich die Kosten je nach Bundesland aufgrund unterschiedlicher lokaler Gebühren und Beiträge unterscheiden. Generell setzen sich die Kosten aus folgenden Komponenten zusammen:

  1. Honorar für den Architekten oder Planer: Dies ist oft der größte Kostenfaktor. Die Honorare sind in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt, die in manchen Fällen als Orientierung dient, auch wenn sie in Österreich nicht verbindlich vorgeschrieben ist. Die HOAI staffelt das Honorar nach dem Wert des Bauvorhabens und dem Umfang der beauftragten Leistungen.

  2. Gebühren für Berechnungen und Nachweise: Dazu gehören statische Berechnungen, Energieausweise und eventuell andere erforderliche Fachgutachten, wie zum Beispiel Schallschutzstudien oder Verkehrsuntersuchungen.

  3. Gebühren der Behörden: Für die Prüfung und Bearbeitung der Einreichpläne erheben die Behörden Gebühren. Diese können eine Pauschale oder einen Prozentsatz der Bausumme darstellen und sind je nach Bundesland unterschiedlich.

  4. Kosten für Vermessung: Für die Erstellung eines genauen Lageplans ist oft eine amtliche Vermessung notwendig, die ebenfalls kostenpflichtig ist.

  5. Kopier- und Druckkosten: Die Erstellung von mehreren Ausfertigungen der Pläne für verschiedene Ämter und Beteiligte kann ebenfalls ins Geld gehen, insbesondere wenn große Pläne in hoher Qualität gefordert sind.

Das Honorar für Architektenleistungen kann auch als Prozentsatz der gesamten Bausumme berechnet werden. Diese Prozentsätze variieren je nach dem Umfang der Leistungen, die der Architekt erbringt. Für die vollständigen Leistungen von der Entwurfsplanung bis zur Einreichung kann dieser Prozentsatz zwischen etwa 5% und 15% der Gesamtbaukosten liegen. Bei sehr kleinen Projekten kann der Prozentsatz höher sein, da der Arbeitsaufwand nicht linear mit der Größe des Projekts abnimmt.

Um einen genauen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu bekommen, sollten Bauherren frühzeitig Kostenvoranschläge von Architekten einholen und die Gebührenordnung der zuständigen Baubehörde konsultieren. Die Kosten können bei kleinen Projekten einige tausend Euro betragen, während sie bei größeren Bauvorhaben auch schnell in den fünfstelligen Bereich oder darüber hinausgehen können.

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