Haus ohne Benützungsbewilligung, Benützungsbewilligung
10.07.2024

In Österreich ist die Benützungsbewilligung ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass ein Gebäude den baurechtlichen Vorschriften entspricht und sicher bewohnt werden kann. Insbesondere bei Einfamilienhäusern ist die Einholung dieser Bewilligung essenziell, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. In diesem Artikel beleuchten wir die Konsequenzen der Nutzung eines Hauses ohne Benützungsbewilligung, die Möglichkeit einer nachträglichen Beantragung und die Höhe der Strafen, die auf Betroffene zukommen können.

Bedeutung der Benützungsbewilligung

Die Benützungsbewilligung spielt eine zentrale Rolle im Bauprozess und ist eine notwendige Voraussetzung, um ein Gebäude in Österreich legal bewohnen zu dürfen. Sie stellt sicher, dass ein Gebäude gemäß den genehmigten Bauplänen und den geltenden Bauvorschriften errichtet wurde. Ohne diese Bewilligung ist es verboten, das Gebäude zu beziehen oder zu nutzen, da erst durch die Erteilung der Benützungsbewilligung die Übereinstimmung der Bauausführung mit den ursprünglichen Plänen und Sicherheitsstandards offiziell bestätigt wird. Diese Maßnahme dient nicht nur der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern auch dem Schutz der Bewohner, indem sie gewährleistet, dass alle baulichen und technischen Einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

Rechtliche Konsequenzen der Nutzung ohne Benützungsbewilligung

Die Nutzung eines Hauses ohne Benützungsbewilligung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn die Baubehörde feststellt, dass ein Gebäude ohne die erforderliche Bewilligung genutzt wird, kann sie verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  1. Aufforderung zur Erlangung der Bewilligung oder Anpassung des Bauwerks:
    Die Behörde kann den Eigentümer auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Benützungsbewilligung zu erwirken oder das Gebäude den Bauvorschriften entsprechend anzupassen​.

  2. Beseitigung des rechtswidrigen Zustands:
    Sollte es nicht möglich sein, die Bewilligung zu erhalten, muss der Eigentümer das Gebäude in einen gesetzeskonformen Zustand versetzen. Dies kann im Extremfall den Abriss des Gebäudes bedeuten.

  3. Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen:
    Die Strafen für das Bewohnen eines Hauses ohne Benützungsbewilligung in Österreich variieren je nach Bundesland, da das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt und jede Region ihre spezifischen Bauordnungen und Sanktionen hat. Im Allgemeinen sind die Bewohner mit Strafen von bis zu 10.000 EUR in Österreich konfrontiert. Wiederholte Verstöße oder die Nichtbehebung der Missstände können zu höheren Strafen führen, wie beispielsweise in Kärnten und die Behörden können zudem die Nutzung des Gebäudes untersagen, bis eine Benützungsbewilligung vorliegt, wie beispielsweise in Tirol.

  4. Zivilrechtliche Folgen:
    Falls durch die Nutzung ohne Bewilligung Schäden entstehen, können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Personen zu Schaden kommen oder Mieter ihre vertraglich vereinbarte Nutzung nicht wahrnehmen können​.

Nachträgliche Beantragung der Benützungsbewilligung

Die nachträgliche Beantragung der Benützungsbewilligung ist in Österreich möglich und kann notwendig werden, wenn ein Gebäude ohne diese Bewilligung genutzt wird. Dieser Prozess erfordert eine gründliche Vorbereitung und die Vorlage einer Vielzahl von Dokumenten, die belegen, dass das Gebäude den Bauvorschriften entspricht. Zu den benötigten Unterlagen gehören in der Regel Bestätigungen über die vorschriftsmäßige Ausführung des Baus, etwa durch einen Rauchfangkehrerbetrieb, eine Elektroinstallationsfirma sowie Überprüfungsbefunde der Heizanlagen und Rohrleitungen.​

Zusätzlich müssen häufig Pläne und Gutachten vorgelegt werden, die die korrekte Umsetzung des Bauvorhabens dokumentieren. Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden. Die genaue Vorgehensweise und die erforderlichen Dokumente können je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde oder einem örtlichen Baumeister oder Architekten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen​​.

Während des Antragsprozesses prüft die Behörde, ob das Gebäude im Einklang mit der ursprünglichen Baugenehmigung und den geltenden Bauvorschriften errichtet wurde. Falls das Bauvorhaben in irgendeiner Weise von der ursprünglichen Genehmigung abweicht, kann eine Anpassung oder Nachbesserung erforderlich sein, bevor die Benützungsbewilligung erteilt wird. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Gebäude sicher bewohnt werden kann und allen gesetzlichen Anforderungen entspricht​.

Kosten für die nachträgliche Beantragung

Die Kosten für die nachträgliche Beantragung der Benützungsbewilligung in Österreich können je nach Bundesland, Gemeinde und den spezifischen Anforderungen des Bauprojekts variieren. Im Allgemeinen müssen Eigentümer mit mehreren Kostenfaktoren rechnen:

  1. Gebühren für die Baubehörde:
    Die zuständige Baubehörde erhebt Gebühren für die Bearbeitung des Antrags auf die Benützungsbewilligung. Diese Gebühren können unterschiedlich hoch ausfallen, je nach Komplexität und Umfang des Bauvorhabens. Beispielsweise können die Gebühren in ländlichen Gemeinden niedriger sein als in städtischen Gebieten.

  2. Kosten für notwendige Dokumente und Gutachten:
    Um die Benützungsbewilligung zu beantragen, sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter Bestätigungen von Fachleuten wie Rauchfangkehrern, Elektroinstallateuren und Heizanlagenprüfern. Die Kosten für diese Dienstleistungen können je nach Anbieter und Umfang der erforderlichen Prüfungen und Gutachten unterschiedlich ausfallen. Diese Prüfungen sind notwendig, um die Konformität des Gebäudes mit den Bauvorschriften zu belegen​​.

  3. Eventuelle Anpassungen und Nachbesserungen:
    Wenn das Bauvorhaben nicht vollständig im Einklang mit der ursprünglichen Baugenehmigung steht, können zusätzliche Kosten für notwendige Anpassungen oder Nachbesserungen anfallen. Dies kann sowohl Material- als auch Arbeitskosten umfassen, um das Gebäude den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

  4. Anwalts- und Beratungskosten:
    In komplexeren Fällen kann es sinnvoll sein, einen Baujuristen oder Bauberater hinzuzuziehen. Die Kosten für diese Dienstleistungen variieren je nach Umfang der Beratung und den spezifischen Anforderungen des Bauprojekts.

Insgesamt können sich die Kosten für die nachträgliche Beantragung der Benützungsbewilligung auf einige tausend Euro belaufen, können jedoch bei umfangreicheren Nachbesserungen einige zehntausend Euro auch überschreiten. Eine genaue Einschätzung der Kosten ist jedoch nur durch eine individuelle Beratung bei der zuständigen Baubehörde oder einem Architekten vor Ort möglich. Diese Beratung ist auch hilfreich, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt und effizient durchgeführt werden, um die Benützungsbewilligung erfolgreich zu erhalten​.

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