Nach dem Hausbau - Benützungsbewilligung, Benützungsbewilligung
03.08.2021

Ist das ersehnte Ende des Bauvorhabens erreicht und der Hausbau abgeschlossen, muss um eine Benützungsbewilligung beziehungsweise Fertigstellungsanzeige angesucht werden. Diese ist die Voraussetzung dafür, das Wohnhaus bewohnen zu dürfen und sich auf die Adresse des Hauses anmelden zu können.

Benützungsbewilligung erhalten

Um das neu erbaute Haus bewohnen zu dürfen, benötigt man eine Benützungsbewilligung. Nachdem der Hausbau abgeschlossen ist, ist es wichtig, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Benützungsbewilligung und die Fertigstellungsanzeige zu erhalten. Diese wird üblicherweise von der jeweiligen Gemeinde ausgestellt, wobei die zuständige Behörde zuvor feststellen muss, ob das Bauvorhaben vorschriftsmäßig und entsprechend der Baubewilligung ausgeführt wurde. Es ist vom jeweiligen Bundesland abhängig, welche Bescheide für eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige benötigt werden. Die Baubehörde vor Ort kann genaue Informationen darüber gehen, welche Bescheide in der Gemeinde benötigt werden.

Fertigstellungsanzeige

Nach Abschluss des Baus muss die Fertigstellungsanzeige beim Bauamt eingereicht werden. In dieser Anzeige bestätigt der Bauherr, dass das Bauvorhaben entsprechend der erteilten Baugenehmigung abgeschlossen wurde. Hierfür werden üblicherweise ein Baufertigstellungsbericht, Fotos und eventuell Nachweise von Fachunternehmen benötigt. Der Bauausführungsbericht gibt Auskunft über den Baufortschritt und den abschließenden Stand des Bauwerks. Abhängig von der Art des Bauwerks und den durchgeführten Arbeiten können verschiedene Nachweise von Fachunternehmen erforderlich sein. Dazu könnten z.B. ein Brandschutznachweis, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Elektroinstallation oder der Installation einer Heizungsanlage gehören. Abnahmeprotokolle dokumentieren die formelle Übergabe des Bauwerks von der ausführenden Firma an den Bauherrn. Sie enthalten detaillierte Informationen über den Zustand des Gebäudes und etwaige Mängel. In manchen Fällen kann es notwendig sein, Fotos des fertiggestellten Bauwerks beizufügen. Wenn die Baugenehmigung mit Auflagen verbunden war, muss in der Regel ein Nachweis erbracht werden, dass diese erfüllt wurden. Weitere Informationen zur Legalisierung von Bauobjekten finden Sie in unserem Artikel.

Folgende Bescheide beziehungsweise Befunde können der Fertigstellungsanzeige beigelegt werden müssen:

  • Bescheid über die vorschriftsmäßige Ausführung

  • Bestandspläne

  • Rauchfangbefund

  • Kanalbefund

  • Überprüfungsbefunde der Prüfingenieure

  • Wasserleitungsbefund

  • Lageplan

  • Befunde für Gas- beziehungsweise Elektroinstallationen

Benützungsbewilligung

Die Benützungsbewilligung ist die offizielle Erlaubnis, das neu errichtete Gebäude nutzen zu dürfen. Sie wird vom Bauamt erteilt, nachdem das Gebäude von den zuständigen Behörden auf die Einhaltung der Baugenehmigung und der gesetzlichen Bestimmungen hin überprüft wurde. Dies beinhaltet normalerweise eine Begehung des Gebäudes und gegebenenfalls eine Prüfung von Unterlagen wie beispielsweise Brandschutzplänen oder statischen Nachweisen. Wie bei der Fertigstellungsanzeige variieren auch die spezifischen Anforderungen für die Benützungsbewilligung von Ort zu Ort und nach Art des Bauwerks. Es ist daher immer wichtig, sich bei der zuständigen Baubehörde über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

Die ursprüngliche Baugenehmigung und der Bericht über die Fertigstellung des Baus dienen als Grundlage für die Erteilung der Benützungsbewilligung. Gewisse Nachweise über die Einhaltung der Baubestimmung können ebenfalls erforderlich sein. Das können zum Beispiel Brandschutzbestimmungen, Bestimmungen zum Wärme- und Schallschutz, Vorschriften zur elektrischen Sicherheit oder andere baurechtliche Vorschriften sein. Je nach Art des Gebäudes und dessen Nutzung können auch verschiedene Sicherheitszertifikate erforderlich sein, etwa für Brandschutzsysteme, Aufzüge oder ähnliches. Falls bei der Fertigstellungsanzeige oder der Abnahme noch Mängel festgestellt wurden, muss nachgewiesen werden, dass diese beseitigt wurden.

Für eine Benützungsbewilligung müssen dem Ansuchen üblicherweise folgende Bescheide beigelegt werden:

  • Bescheid über die der Baubewilligung entsprechenden und vorschriftsmäßigen Ausführung

  • Befund eines Rauchfangkehrers

  • Befund einer Elektroinstallationsfirma

  • Überprüfungsbefund über die Dichtheit der Leitungen

  • Befund über die ordnungsgemäße Installation und Funktion der Heizanlage

Weitere Informationen und Kosten

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren von Region zu Region variieren können. Daher sollte man sich vor Ort bei der zuständigen Behörde informieren, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Ablauf im Detail aussieht. Die Kosten für die Benützungsbewilligung und die Fertigstellungsanzeige können ebenfalls regional unterschiedlich sein. Im Allgemeinen sind jedoch Verwaltungsgebühren zu entrichten. Es empfiehlt sich daher, diese Kosten in der Finanzplanung des Bauvorhabens zu berücksichtigen. Nach Erhalt der Benützungsbewilligung kann die Ummeldung der Adresse erfolgen und das neue Zuhause bezogen werden. Es ist ein wichtiger Schritt, der das Ende eines langen und aufwendigen Prozesses markiert. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung sollte dieser Schritt jedoch problemlos vonstatten gehen. Auch beim Kauf von Bestandsobjekten sollte man auf das Vorhandensein der notwendigen Unterlagen achten.

In weiterer Folge können regelmäßige Überprüfungen und Wartungen spezieller Anlagen vorgeschrieben sein, für deren Durchführung der Eigentümer zuständig ist. Die angegebenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Regelungen und Vorschriften können in den Bundesländern sowie in den einzelnen Gemeinden variieren. Wir empfehlen, sich bei der regionalen Baubehörde oder einem örtlichen Baumeister darüber zu informieren.

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