Der Ablauf eines Bauvorhabens vor Baubeginn, Planung
15.04.2021

Der Ablauf eines Bauvorhabens ist oftmals komplizierter als man zunächst annimmt. In diesem Artikel gehen wir auf die Schritte vor dem Baubeginn näher ein, um Ihnen einen Überblick über die notwendigen Schritte zu geben. Wir gehen in unserem Beispiel von einer gänzlich unbebauten Fläche aus, auf welcher ein Haus errichtet werden sollte. Entsprechend den Gegebenheiten auf Ihrer Parzelle könnten demnach zusätzliche Schritte (beispielsweise Abreißen) notwendig sein oder Sie können auf Schritte verzichten, da diese bereits ausgeführt worden sind.

Wie funktioniert der Ablauf?

Noch vor dem Kauf der Parzelle sollten die Baubestimmungen der Parzelle überprüft werden, damit das gewünschte Bauobjekt auf der Parzelle errichtet werden kann. Grundsätzlich wird zwischen Grünland (ländliche Gebiete, Erholungsgebiete, Schutzgebiete) und Bauland (Wohngebiete, Industriegebiete, usw.) unterschieden. Im Grundbuch und Bebauungsplan der Parzelle können Sie die Widmung nachprüfen.

Nach dem Erwerb des Grundstücks sollte ein Auftrag an einen Geometer für die Vermessung der Parzelle, ein Auftrag an einen Architekten für den ersten Entwurf für das bevorstehende Bauobjekt und ein Auftrag an einen Geotechniker für die Erstellung eines Bodengutachtens gegeben werden.

Wir empfehlen die zuständigen Behörden über das Bauvorhaben zu informieren und die ersten Vorbesprechungen durchzuführen. In Österreich unterliegen die Bauverordnungen der Landesgesetzgebung, weshalb sich die behördlichen Abläufe und vor allem die Kosten dieser von Bundesland zu Bundesland und zum Teil auch von Bezirk zu Bezirk unterscheiden können.

Mit dem Vermessungsplan und dem Bodengutachten erstellen Architekten einen Entwurfsplan. Mit dem Entwurfsplan können die ersten groben Kostenschätzungen gemacht werden und die ersten Schritte in Richtung der Finanzierung des Bauobjektes eingeleitet werden. Aus dem Entwurfsplan erstellt der Architekt einen Einreichplan für die Einreichung bei der Baubehörde, damit das Bauobjekt errichtet werden darf. Der nächste Schritt in der Planung ist der Polier- oder Ausführungsplan.

Nun nähert sich der Baubeginn. Man erhält einen Baubescheid seitens der Baubehörde und es werden Schalungs- und Bewehrungspläne, Baustellenkoordination, Leistungsverzeichnisse und Terminpläne erstellt. Mit den Leistungsverzeichnissen können konkrete Angebote eingeholt werden bzw. das Projekt kann ausgeschrieben werden.

Abhängig vom Bezirk bzw. Bundesland muss der Baubeginn noch angemeldet werden. Bei der Vergabe der Bauarbeiten ist ein Bauführer bei der Behörde anzumelden.

Die Kosten für den Ablauf

Die Kosten für die Planung und die einzelnen behördlichen Schritte können aufgrund der Gesetzgebung und der Gegebenheiten sehr unterschiedlich ausfallen. Man sollte jedoch mit rund 20% an Kosten der Gesamtinvestition für die Planungen, die verschiedenen behördlichen Kosten und Notariatskosten rechnen. Diese Kosten inkludieren jedoch auch alle behördlichen Kosten und Pläne, die nach dem Baubeginn bis zur Fertigstellung des Bauobjekts anfallen. Kontaktieren Sie einen Architekten vor Ort, um näheres zu den Gesetzen und Kosten in Ihrem konkreten Fall zu erfahren. Alternativ können Sie auch in unserem Baukostenrechner nach unterschiedlichen Richtpreisen und Kosten für verschiedene Bauvorhaben suchen.

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