Entwässerungsanlagen
Die Abwässer eines häuslichen, gewerblichen oder industriellen Bauobjektes müssen entsprechend vom Grundstück abgeleitet werden. Hierbei gibt es unterschiedliche Entwässerungssysteme, die das Wasser vom Bauobjekt als Regenwasser, Schmutzwasser und Mischwasser ableiten können. Beim Trennsystem werden unterschiedliche Leitungen für Regen- und Schmutzwasser in die Grund- und Fallleitung verlegt, während beim Mischsystem die Ableitung von Regen- und Schmutzwasser gemeinsam stattfindet, was bei starkem Regen in ungünstigen Fällen zu einem Rückstau bzw. einer Überflutung führen kann. Es gibt für Entwässerungsleitungen verschiedene Ausdrücke, die verwendet werden und die wir Ihnen in diesem Artikel etwas näher vorstellen möchten.
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Die Definitionen
Der Anschlusskanal ist Teil der Grundleitung und befindet sich auf örtlichem Grund. Die Kosten für den Anschluss an die örtliche Kanalisation sind manchmal von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich. Informieren Sie sich bezüglich der Kosten bei Ihrer lokalen Baubehörde.
Die Grundleitung ist eine frei verlegte Abwasserleitung im Erdreich, im Fundamentbereich oder im Gebäude, die bis zur Einmündung in die Abwasserbeseitigungsanlage, wie einen Straßenkanal, eine Kläranlage oder Ähnliches führt.
Die Sammelleitung ist eine liegende, an der Wand oder Decke verlegte Leitung, die Abwasser von Fall- und Anschlussleitungen über einen Absturz der Grundleitung zuführt.
Eine Fallleitung ist eine senkrechte Leitung, die durch ein oder mehrere Stockwerke führt.
Der Sprungbogen ist eine geringe, mit Formstücken ausgeführte Achsenverschiebung der Fallleitung unter einem Meter.
Die Verziehung ist eine Verbindung von zwei Fallleitungsteilen bei größerer Achsenverschiebung bis zu einer maximalen Länge von 6 m.
Die Umgehungsleitung ist eine Nebenleitung im Bereich der Verziehung der Fallleitung oder im Bereich des Übergangs einer Fallleitung in eine Sammel- oder Grundleitung.
Eine Einzelanschlussleitung ist eine Leitung vom Entwässerungsgegenstand bis zur Einmündung in die weiterführende Grund-, Sammel-, Fall- oder Sammelanschlussleitung.
Eine senkrechte Teilstrecke einer Einzelanschlussleitung mit mehr als 0,2 m Höhenunterschied wird als Fallstrecke bezeichnet, während die nicht senkrechte Teilstrecke einer Einzelanschlussleitung mit mehr als 5° Neigung und mehr als 0,2 m Höhenunterschied als Sturzstrecke bezeichnet wird.
Die Sammelanschlussleitung ist eine gemeinsame Leitung mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur Einmündung in die Fall-, Sammel- oder Grundleitung.
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