Blitzschutz Vorschriften in Österreich, Blitzschutz
29.12.2023

In Österreich basiert der Blitzschutz auf der ÖNORM EN 62305, die umfassende Richtlinien für den Schutz von Gebäuden und Anlagen gegen Blitze enthält. Die Elektrotechnikverordnung und die ÖVE/ÖNORM E 8101 ergänzen diese Normen mit spezifischen Sicherheitsbestimmungen für elektrische Anlagen. Zusätzlich können die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer und spezielle Richtlinien für bestimmte Bauwerke wie Industrieanlagen oder Krankenhäuser eigene Blitzschutzvorschriften enthalten. Diese Regelwerke werden laufend aktualisiert, um neue Technologien und Erkenntnisse zu integrieren.

Grundlegendes zum Blitzschutz

In Österreich gelten bestimmte Vorschriften und Gesetze zum Blitzschutz, die in verschiedenen Normen und Regelwerken festgelegt sind. Wir gehen in diesem Artikel auf die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer sowie auf die generellen Vorschriften etwas näher ein, um Ihnen einen Überblick zu geben. Diese Vorschriften und Normen werden regelmäßig aktualisiert, um technologische Entwicklungen und neue Erkenntnisse zu berücksichtigen. Es ist daher ratsam, sich bei einem Fachmann vor Ort für den Blitzschutz oder bei den entsprechenden Institutionen (wie der Österreichischen Elektrotechnischen Kommission oder den zuständigen Bauämtern) über die neuesten Anforderungen und Normen zu informieren. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

  1. ÖNORM EN 62305: Diese Normenserie ist das Hauptregelwerk für den Blitzschutz in Österreich. Sie beinhaltet Richtlinien für den Schutz von Gebäuden und elektrischen Anlagen gegen Blitzeinwirkung. Die Serie besteht aus mehreren Teilen, die verschiedene Aspekte des Blitzschutzes abdecken, wie z.B. Risikoanalyse, Schutzmaßnahmen und Installation.

  2. Elektrotechnikverordnung (ETV): Die ETV regelt die Sicherheitsbestimmungen für elektrische Anlagen und Geräte, einschließlich der Anforderungen an den Blitzschutz.

  3. ÖVE/ÖNORM E 8101: Diese Norm beinhaltet allgemeine Installationsvorschriften für elektrische Anlagen und bezieht sich auch auf den Blitzschutz.

  4. Richtlinien für spezielle Bauwerke und Einrichtungen: Für bestimmte Arten von Bauwerken oder Einrichtungen, wie z.B. Industrieanlagen, Krankenhäuser oder Schulen, können zusätzliche spezifische Blitzschutzvorschriften gelten.

Vorschriften für den Blitzschutz nach Bundesländern

Blitzschutz im Burgenland

Die Vorschriften zum Blitzschutz in der Bauordnung des Burgenlandes, beziehen sich hauptsächlich auf Maßnahmen zum Brandschutz und zur Sicherheit von Gebäuden. Die Burgenländische Bauverordnung 2008 und das Burgenländische Baugesetz 1997 enthalten spezifische Anforderungen für die Konstruktion und Sicherheit von Gebäuden, um die Sicherheit der Bewohner und die strukturelle Integrität der Gebäude zu gewährleisten.

Laut burgenländischer Bauordnung sind Blitzableiter nur für sogenannte gefährdete Gebäude verpflichtend. Als gefährdet gelten dabei Häuser, die aufgrund ihrer Größe, Lage oder Bauweise vom Blitz getroffen werden können. In den meisten Fällen ist der Blitzschutz im privaten Bereich nicht verpflichtend​​.

Die Burgenländische Bauverordnung 2008 legt unter anderem fest:

  • Anforderungen an Feuerungsanlagen, um Brandgefahr zu vermeiden​​.
  • Anforderungen an die Ausführung von Außenwänden und Dacheindeckungen, um das Übergreifen eines Brandes auf andere Bauwerke zu verhindern oder zu verzögern​​.
  • Anforderungen an Fluchtwege und Brandschutzeinrichtungen in Bauwerken​​.

Das Burgenländische Baugesetz 1997 stellt sicher, dass Bauvorhaben den Bestimmungen des Gesetzes entsprechen und den Anforderungen an mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz genügen​​.

Diese Regelungen zielen darauf ab, die Sicherheit von Gebäuden im Falle eines Blitzeinschlags zu erhöhen und das Risiko von Brandschäden zu minimieren. Es ist wichtig, dass Bauherren und -planer diese Vorschriften genau beachten und gegebenenfalls Fachleute für detaillierte Beratung und Planung hinzuziehen.

Blitzschutz in Kärnten

Die Bestimmungen zum Blitzschutz in der Bauordnung des Bundeslandes Kärnten (Kärnten Bauvorschriften, K-BauV) sind wie folgt:

  • § 38 K-BauV Blitzschutz: Bauliche Anlagen in Kärnten müssen mit Blitzschutzanlagen ausgestattet werden, wenn sie aufgrund ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung der baulichen Anlage dies erfordert​​.

  • Zusätzlich ist eine Risikobeurteilung von einem Sachverständigen erforderlich, um zu bestimmen, ob ein Gebäude einem erhöhten Blitzschlagrisiko ausgesetzt ist. Dies betrifft vor allem größere und höher gelegene Gebäude sowie alleinstehende Häuser in exponierter Lage. Für Einfamilienhäuser in geschlossenen Siedlungen gilt dies in der Regel nicht​​.

  • In Bezug auf Versicherungen: Schäden durch direkten Blitzschlag an Gebäuden sind in der Regel durch Feuerversicherungen abgedeckt. Eine Blitzschutzanlage ist aus rein versicherungstechnischer Sicht nicht zwingend erforderlich, wird jedoch oft zur Prävention empfohlen​​.

Es ist wichtig, dass die konkreten Anforderungen für ein bestimmtes Bauvorhaben in Kärnten mit einem qualifizierten Sachverständigen oder der zuständigen Baubehörde abgeklärt werden, um sicherzustellen, dass alle lokalen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Blitzschutz in Niederösterreich

Die Bauordnung von Niederösterreich (NÖ Bauordnung 2014) regelt umfassend das Bauwesen im Bundesland, jedoch scheint sie keine spezifischen Bestimmungen zum Blitzschutz zu enthalten. Die NÖ Bauordnung umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die sich auf die Zuständigkeit des Bundes für bestimmte Bauwerke, die Vorschriften für zusätzliche Bewilligungen für Bauvorhaben und verschiedene Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes beziehen​​.

In Abschnitt E der NÖ Bauordnung 2014, der sich mit der Bauausführung befasst, finden sich keine spezifischen Vorgaben oder Anforderungen an den Blitzschutz für Gebäude​​. Auch in anderen Abschnitten der Bauordnung, wie beispielsweise bei den Antragsbeilagen für Baubewilligungen, wird der Blitzschutz nicht explizit erwähnt​​.

Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Blitzschutz in Niederösterreich keine Rolle spielt. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass die Anforderungen und Richtlinien zum Blitzschutz in anderen Regelwerken, wie z.B. der ÖNORM EN 62305 oder in spezifischen technischen Normen, festgelegt sind. Für konkrete Anforderungen an den Blitzschutz bei einem bestimmten Bauvorhaben empfiehlt es sich, sich an einen Fachmann für den Blitzschutz vor Ort zu wenden oder die zuständigen Behörden zu konsultieren.

Blitzschutz in Oberösterreich

Wir konnten im Zuge der Artikelrecherche keine spezifischen Bestimmungen zum Blitzschutz in der Bauordnung des Bundeslandes Oberösterreich finden. Die oberösterreichische Bauordnung und das Bautechnikgesetz enthalten allgemeine Vorschriften für den Bau und die Sicherheit von Gebäuden, einschließlich Brandschutzmaßnahmen, aber spezifische Details zum Blitzschutz sind nicht explizit erwähnt​.

Für detaillierte Informationen zum Blitzschutz in Oberösterreich, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen für spezifische Gebäude oder Bauvorhaben, wäre es ratsam, sich direkt an die örtliche Baubehörde oder einen Fachexperten für Blitzschutz zu wenden. Diese können aktuelle und spezifische Anforderungen sowie eventuelle Änderungen in den Vorschriften und Normen bereitstellen.

Blitzschutz in Salzburg

Die Vorschriften und Gesetze zum Blitzschutz im Bundesland Salzburg, sind im Salzburger Bautechnikgesetz 2015 und in der Salzburger Bautechnikverordnung geregelt. Wichtige Aspekte sind:

  1. Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (BauTG 2015): Dieses Gesetz legt allgemeine bautechnische Anforderungen fest, einschließlich der Vorschriften für den Blitzschutz​​. Es umfasst Richtlinien zur Sicherstellung der Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen unter Berücksichtigung von ständigen, veränderlichen und außergewöhnlichen Einwirkungen, was auch Blitzschläge einschließt​​.

  2. Salzburger Bautechnikverordnung: Diese Verordnung dient der Umsetzung und Konkretisierung der im Salzburger Bautechnikgesetz genannten Anforderungen. Sie bezieht sich auf Önormen und Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), die für die bautechnischen Anforderungen, einschließlich des Blitzschutzes, relevant sind​​.

  3. OIB-Richtlinien: Die OIB-Richtlinien, herausgegeben vom Österreichischen Institut für Bautechnik, spielen eine zentrale Rolle in der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Diese Richtlinien sind in die Salzburger Bautechnikverordnung integriert und enthalten möglicherweise spezifische Vorgaben zum Blitzschutz​​.

Für detaillierte Informationen oder spezifische Anforderungen bezüglich des Blitzschutzes in Salzburg ist es ratsam, sich direkt an das Referat für Bau-, Raumordnungs- und Straßenrecht in Salzburg oder an Fachleute für den Blitzschutz in diesem Bereich zu wenden​​. Zusätzlich können Sie unseren Baukostenrechner für den Blitzschutz nutzen, um einen Überblick über die Kosten einer Umsetzung zu erhalten.

Blitzschutz in der Steiermark

In der Steiermark sind die Vorschriften zum Blitzschutz im Steiermärkischen Baugesetz (Stmk. BauG) geregelt. Laut § 75 des Steiermärkischen Baugesetzes müssen Bauwerke mit Blitzschutzanlagen ausgestattet werden, wenn sie aufgrund ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordert​​​​.

Diese Bestimmungen sind Teil der allgemeinen bautechnischen Vorschriften, die im Steiermärkischen Baugesetz festgelegt sind​​. Für spezifische Details und Ausführungen ist es empfehlenswert, das vollständige Gesetz oder zugehörige technische Vorschriften und Richtlinien zu konsultieren.

Blitzschutz in Tirol

Die Vorschriften zum Blitzschutz in der Tiroler Bauordnung sind wie folgt definiert:

  • Technische Bauvorschriften 2016 (TBV 2016): Laut § 28 der TBV 2016 müssen bauliche Anlagen mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein, wenn sie aufgrund ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn dies aufgrund ihres Verwendungszweckes oder ihrer kulturhistorischen Bedeutung erforderlich ist​​.

  • Tiroler Bauordnung (TBO) 2022: Es scheint, dass spezifische Paragraphen der TBO 2022 direkt auf Blitzschutz eingehen könnten, jedoch wurden diese in den uns zugänglichen Quellen nicht explizit aufgeführt. Für detailliertere Informationen sollte die TBO 2022 direkt konsultiert werden​​​​​​.

Diese Vorschriften sind entscheidend für die Planung und Errichtung von Gebäuden in Tirol, insbesondere in Gebieten, die einem erhöhten Blitzschlagrisiko ausgesetzt sind. Es wird empfohlen, die genauen Anforderungen und Empfehlungen der TBV 2016 und der TBO 2022 zu berücksichtigen oder sich an einen Fachexperten für den Blitzschutz für eine spezifische Beratung zu wenden.

Blitzschutz in Vorarlberg

Die Bauordnung des Bundeslandes Vorarlberg in Bezug auf Blitzschutz lässt sich aus den folgenden Quellen und Aspekten ableiten:

  1. Allgemeine Bauvorschriften: Gemäß der Vorarlberger Bauordnung müssen Bauvorhaben den bau- und raumplanungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Dies schließt Anforderungen an die Sicherheit, die Gesundheit und den Immissionsschutz ein. Bauwerke und Anlagen müssen so ausgeführt werden, dass sie den Vorgaben der Bautechnikverordnung entsprechen​​.

  2. Bautechnikverordnung: In Vorarlberg wird die Bautechnikverordnung als Teil des Baurechts angesehen. Diese Verordnung enthält detaillierte technische Vorschriften, die auch Aspekte des Blitzschutzes umfassen können​​.

  3. Spezifische Regelungen zum Blitzschutz: Ein direkter Verweis auf spezifische Vorschriften zum Blitzschutz in der Vorarlberger Bauordnung wurde in den durchsuchten Quellen nicht gefunden. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die allgemeinen technischen Vorschriften, die in der Bautechnikverordnung festgelegt sind, auch Regelungen zum Blitzschutz enthalten.

  4. Analogie zu anderen Bundesländern: In anderen Bundesländern, wie z. B. Kärnten, sind bauliche Anlagen mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie aufgrund ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung der baulichen Anlage dies erfordern​​. Es ist möglich, dass ähnliche Vorschriften auch in Vorarlberg gelten.

Um die spezifischen Anforderungen und Details des Blitzschutzes in der Vorarlberger Bauordnung zu klären, wird empfohlen, die aktuell geltende Bautechnikverordnung und das Baugesetz direkt zu konsultieren oder sich an eine zuständige Behörde oder einen Fachexperten für Baurecht in Vorarlberg zu wenden.

Blitzschutz in Wien

Die Bauordnung für Wien regelt unter § 114 die Vorschriften zum Blitzschutz. Diese Vorschriften besagen, dass Bauwerke mit Blitzschutzanlagen auszustatten sind, wenn sie aufgrund ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind, oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordert​​. Diese Regelung trat am 1. Januar 2014 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 9999 gültig.

Für weitere Informationen zur Bauordnung für Wien und spezifische Regelungen, können Sie die offizielle Webseite des Rechtsinformationssystems der Republik Österreich (RIS) unter der URL besuchen​​. Zusätzlich bietet die Stadt Wien auf ihrer Webseite weitere Informationen und Richtlinien bezüglich der Bauordnung und anderer baurechtlicher Bestimmungen​​.

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