Erdwärmebohrung - Voraussetzungen, Kosten, Brunnenbohrung
21.03.2024

In Österreich sind für die Durchführung von Erdwärmebohrungen verschiedene Voraussetzungen und Genehmigungen erforderlich, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. Die spezifischen Anforderungen und der Genehmigungsprozess können je nach Art der Erdwärmenutzung (oberflächennahe Geothermie vs. tiefe Geothermie), dem Standort des Projekts und den lokalen Behörden variieren. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen und sich über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu informieren. In diesem Artikel stellen wir Ihnen einige Voraussetzungen für eine Erdwärmebohrung näher vor und gehen auch auf die Kosten einer Ausführung ein.

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Erdwärmebohrung

Wasserrechtliche Bewilligung

In Österreich unterliegt die Nutzung von Grundwasser, einschließlich der Entnahme für Erdwärmeanlagen (Geothermie), dem Wasserrechtsgesetz. Eine wasserrechtliche Bewilligung ist erforderlich, wenn durch die geplante Nutzung das Grundwasser in Menge oder Beschaffenheit beeinflusst wird. Dies umfasst typischerweise auch Erdwärmebohrungen, bei denen Wasser entnommen, genutzt und wieder eingeleitet wird. Die wasserrechtliche Bewilligung ist ein administratives Verfahren, das sicherstellen soll, dass die Wasserressourcen nachhaltig und ohne schädliche Einflüsse auf die Umwelt oder die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden.

Die Hauptaspekte der wasserrechtlichen Bewilligung beinhalten:

  • Prüfung der Vorhaben: Bevor eine Bewilligung erteilt wird, prüfen die Behörden, ob das geplante Vorhaben mit den wasserrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Dabei werden unter anderem die Auswirkungen auf das lokale Ökosystem, die Wasserqualität und die vorhandenen Wasserressourcen bewertet.

  • Einreichunterlagen: Für die Beantragung sind in der Regel umfangreiche Unterlagen erforderlich, darunter technische Beschreibungen des Vorhabens, Nachweise über die Unbedenklichkeit für die Umwelt und die Wasserressourcen, sowie gegebenenfalls Gutachten und Studien.

  • Öffentlichkeitsbeteiligung: Oft ist im Verfahren eine öffentliche Auflage der Pläne vorgesehen, um Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Institutionen die Möglichkeit zu geben, Einsicht zu nehmen und Einwände zu erheben.

  • Auflagen und Bedingungen: Die Bewilligung kann mit spezifischen Auflagen und Bedingungen verbunden sein, um potenzielle negative Auswirkungen auf die Wasserressourcen zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zur maximalen Entnahmemenge, zur Qualität des wiedereinzuleitenden Wassers oder zur Durchführung von Monitoring-Maßnahmen.

  • Gültigkeitsdauer und Überprüfung: Die Bewilligung wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, erfordert jedoch oft eine erneute Prüfung der Situation und der Einhaltung der ursprünglichen Auflagen.

Die spezifischen Anforderungen und das Verfahren können je nach Bundesland variieren, da die Wasserrechtsgesetzgebung teilweise landesspezifische Regelungen vorsieht. Generell zielt die wasserrechtliche Bewilligung darauf ab, eine nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung der Wasserressourcen sicherzustellen und Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen zu vermeiden.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein formelles Verfahren, das dazu dient, die potenziellen Umweltauswirkungen eines Projekts zu beurteilen, bevor eine Entscheidung über dessen Genehmigung getroffen wird. Im Kontext von Erdwärmebohrungen in Österreich ist eine UVP ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die geplanten Aktivitäten keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Hier sind einige Schlüsselelemente einer üblichen UVP:

  1. Beschreibung des Projekts: Dies beinhaltet eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, einschließlich der technischen Konzeption, des Standorts, der Bau- und Betriebsphasen sowie der Notwendigkeit des Projekts.

  2. Analyse der Auswirkungen: Die Kernkomponente einer UVP ist die Bewertung der direkten, indirekten, kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen des Projekts auf verschiedene Umweltaspekte. Dazu gehören unter anderem die Auswirkungen auf Wasser, Luft, Boden, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Klima sowie mögliche Wechselwirkungen zwischen diesen Faktoren.

  3. Alternativenprüfung: Ein wesentlicher Bestandteil der UVP ist die Prüfung von Alternativen zum vorgeschlagenen Projekt, einschließlich der Untersuchung von Standortalternativen oder unterschiedlichen Technologien, um die Umweltauswirkungen zu minimieren.

  4. Öffentlichkeitsbeteiligung: Die UVP sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren vor. Dies ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich über das Projekt zu informieren und ihre Meinungen und Bedenken einzubringen, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen.

  5. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation: Das UVP-Verfahren identifiziert Maßnahmen, um negative Umweltauswirkungen zu verhindern oder zu verringern, und schlägt gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen für nicht vermeidbare Schäden vor.

  6. Monitoring und Nachkontrolle: In der UVP werden auch Überwachungs- und Managementpläne festgelegt, um die tatsächlichen Auswirkungen des Projekts nach seiner Umsetzung zu überwachen und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

In Österreich ist die Durchführung einer UVP für bestimmte Arten von Projekten, einschließlich großer Erdwärmebohrungen, durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) geregelt. Die Notwendigkeit einer UVP und deren genauer Umfang hängen von der Größe und Art des Projekts sowie von den potenziellen Umweltauswirkungen ab. Ziel ist es, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, indem Umweltaspekte frühzeitig in die Planungs- und Entscheidungsprozesse integriert werden.

Praktische Voraussetzungen für eine Erdwärmebohrung

Grundbesitzerlaubnis

Die Grundbesitzerlaubnis ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung einer Erdwärmebohrung und bezeichnet die Einwilligung des Eigentümers des Grundstücks, auf dem die Bohrung stattfinden soll. Diese Erlaubnis ist notwendig, da solche Bohrungen tief in den Untergrund eingreifen und potenziell das Eigentum sowie die Nutzungsrechte des Grundstückseigentümers beeinträchtigen können. Die Erlangung der Grundbesitzerlaubnis ist ein rechtlicher Schritt, der sicherstellt, dass der Eigentümer mit den geplanten Aktivitäten auf seinem Grundstück einverstanden ist. Diese Zustimmung schützt sowohl den Bohrenden vor zukünftigen rechtlichen Auseinandersetzungen als auch den Eigentümer, indem sie sicherstellt, dass seine Rechte und sein Eigentum respektiert werden. In vielen Fällen ist diese Erlaubnis schriftlich festzuhalten und kann zusätzliche Bedingungen oder Vereinbarungen enthalten, wie etwa Kompensationsleistungen für mögliche Schäden oder Beeinträchtigungen.

Technische Voraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen für Erdwärmebohrungen umfassen eine Reihe von Kriterien und Spezifikationen, die sicherstellen, dass die Bohrung effektiv, sicher und umweltverträglich durchgeführt wird. Dazu gehört die Auswahl geeigneter Bohrtechniken und -ausrüstungen, die auf die geologischen Bedingungen des Bohrstandorts abgestimmt sind, um einen sicheren Zugang zu den geothermischen Ressourcen zu gewährleisten. Zudem müssen die Bohrarbeiten so geplant und durchgeführt werden, dass sie das Risiko von Grundwasserverunreinigung, seismischen Aktivitäten und anderen umwelt- oder gesundheitsschädlichen Auswirkungen minimieren.

Dies beinhaltet auch die Installation von Schutzvorrichtungen, um das Austreten von Bohrflüssigkeiten oder Gasen zu verhindern. Weiterhin sind Wartungs- und Überwachungspläne erforderlich, um die langfristige Stabilität und Effizienz des geothermischen Systems zu gewährleisten. Fachkundiges Personal muss die Planung und Durchführung der Bohrung überwachen, und es müssen alle relevanten gesetzlichen und technischen Standards eingehalten werden, um eine sichere und effektive Nutzung der geothermischen Energie zu gewährleisten.

Meldung an die Bergbehörde

Die Meldung an die Bergbehörde ist ein erforderlicher administrativer Schritt bei der Durchführung von Erdwärmebohrungen, der der zuständigen Behörde erlaubt, geplante Bohraktivitäten zu überwachen und zu regulieren. Diese Meldung muss vor Beginn der Bohrarbeiten erfolgen und dient dazu, die Behörde über wichtige Details des Vorhabens zu informieren, wie etwa den genauen Standort der Bohrung, die Tiefe und den Zweck der Bohrung, die verwendete Technik sowie Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen. Die Bergbehörde prüft diese Angaben im Kontext bestehender gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien, um sicherzustellen, dass die geplante Bohrung die Umwelt nicht gefährdet, die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist und die Nutzung des Untergrunds mit den rechtlichen Bestimmungen im Einklang steht. Die Meldung ermöglicht es der Behörde außerdem, erforderlichenfalls zusätzliche Auflagen zu erteilen oder weiterführende Untersuchungen anzufordern, bevor sie die Erlaubnis für die Durchführung der Bohrung erteilt.

Kosten für eine Erdwärmebohrung 

Die Kosten für eine Erdwärmebohrung in Österreich variieren stark, abhängig von mehreren Faktoren wie der Tiefe der Bohrung, den geologischen Bedingungen und den erforderlichen Genehmigungen. Generell bewegen sich die Kosten für den laufenden Meter der Bohrung zwischen 30 und 80 Euro. Zu diesen direkten Kosten kommen allerdings noch weitere Ausgaben hinzu, wie beispielsweise für die Einrichtung der Baustelle, das Verpressen der Bohrung, den Einbau der Sonde, sowie Gebühren für diverse Genehmigungen​​.

Für Bohrungen, die tiefer als 100 Meter gehen, können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein, und die Kosten können zwischen 50 und 70 Euro je Meter betragen, abhängig von der Bodenbeschaffenheit. Zu diesen Kosten müssen noch Ausgaben für die Genehmigung, die Baustelleneinrichtung, den Anschluss der Wärmepumpe, und die Entsorgung des ausgebohrten Erdreichs hinzugerechnet werden​​.

Die typische Tiefe für Erdsonden in Österreich variiert zwischen 50 und 180 Metern, wobei die meisten Bohrungen bis zu einer Tiefe von maximal 120 Metern durchgeführt werden. Der Energieertrag steigt mit der Tiefe, da alle 30 Meter die Temperatur der Erdwärme um etwa ein Grad Celsius zunimmt​​.

Es ist wichtig, vor Beginn einer Bohrung ein geologisches Gutachten einzuholen und die geeignete Tiefe und Anzahl der Bohrungen sorgfältig zu planen, um die Kosten effektiv zu steuern und den bestmöglichen Nutzen aus der Erdwärmebohrung zu ziehen. Nehmen Sie auch Kontakt mit den örtlichen Firmen für die Bohrungen auf, da diese die örtlichen Gegebenheiten üblicherweise gut einschätzen können. Weitere Informationen zu den ungefähren Richtpreisen finden Sie in unserem Baukostenrechner für die Brunnenbohrung.

Ihr BauCheck-Team

Sie können auch Ihre Anfrage direkt an uns stellen und wir verbinden Sie mit Handwerkern. Alles kostenlos, ohne Provisionen unverbindlich!
Anfrage stellen

weitere Artikel in Projekt-Infos

Brunnenbohrung - Was sollte man wissen?
25.10.2023 Brunnenbohrung

Brunnenbohrung - Was sollte man wissen?

Welche Arten von Brunnen gibt es?
02.02.2021 Brunnenbohrung

Welche Arten von Brunnen gibt es?