Altbau renovieren unter Denkmalschutz, Haus Renovierung
22.03.2024

Bei der Renovierung eines Altbaus in Österreich gibt es spezielle Aspekte zu berücksichtigen, besonders wenn sich ein Bauobjekt unter dem Denkmalschutz befindet. Diese ergeben sich aus den lokalen Bauvorschriften, dem Klima und dem kulturellen Erbe. Wenn Gebäude unter Denkmalschutz stehen, kann dies eine Renovierung allein rechtlich erschweren. In diesem Artikel gehen wir auf einige Aspekte bei der Renovierung vom Altbau näher ein, um Ihnen als Bauherr einen groben Überblick zu geben.

Denkmalschutz und Genehmigungen beim Altbau renovieren

Da die Bauordnungen in die Landesgesetzgebung in Österreich fallen, können sich die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Angelegenheiten des Denkmalschutzes auf nationaler Ebene werden jedoch durch das Bundesdenkmalamt geregelt, das für den Schutz und die Erhaltung von Kulturdenkmälern zuständig ist. Die Entscheidung, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, trifft in Österreich das Bundesdenkmalamt. Dies geschieht üblicherweise nach einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung des Objekts hinsichtlich seiner Bedeutung und Erhaltungswürdigkeit. Die Eigentümer werden in der Regel über eine solche Einstufung und die damit verbundenen Auflagen und Schutzmaßnahmen informiert.

Grundlegende Vorschriften

Es gibt grundlegende Vorschriften im Denkmalschutz, die über alle Bundesländer hinweg gelten und im Denkmalschutzgesetz festgelegt sind. Während die spezifischen Anforderungen und Genehmigungsprozesse von Bundesland zu Bundesland variieren können, gibt es zumindest einige allgemeine Grundsätze und Vorschriften, die bundesweit Anwendung finden:

  1. Anzeige- und Bewilligungspflicht: Jede Veränderung an einem denkmalgeschützten Objekt bedarf der Anzeige bzw. der Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt. Dies umfasst Restaurierungen, Umbauten, Erweiterungen und sogar Abriss. Die Art der erforderlichen Genehmigung hängt vom Umfang und der Art der geplanten Arbeiten ab.

  2. Erhaltung der Substanz: Das Hauptziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung der historischen Substanz und des kulturellen Erbes. Renovierungs- und Umbauarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden müssen daher so geplant und durchgeführt werden, dass die historische Substanz so weit wie möglich erhalten bleibt.

  3. Fachgerechte Restaurierung: Arbeiten an denkmalgeschützten Objekten müssen fachgerecht und unter Verwendung traditioneller Materialien und Techniken durchgeführt werden, sofern dies für die Erhaltung des Denkmals erforderlich ist. Das Bundesdenkmalamt kann diesbezüglich Richtlinien vorgeben oder Empfehlungen aussprechen.

  4. Dokumentation: Vor Beginn der Arbeiten kann vom Eigentümer oder vom ausführenden Unternehmen verlangt werden, eine detaillierte Dokumentation der geplanten Maßnahmen einzureichen. Dies kann Pläne, Beschreibungen sowie Fotodokumentationen umfassen.

  5. Zustimmung zu Neugestaltungen: Neue Bauelemente oder Ergänzungen an einem denkmalgeschützten Gebäude müssen sich harmonisch in die bestehende Substanz einfügen und dürfen den historischen Charakter des Objekts nicht beeinträchtigen. Die Zustimmung dazu erfolgt in der Regel im Rahmen des Genehmigungsprozesses.

  6. Förderungen und Zuschüsse: Für die Erhaltung und Restaurierung denkmalgeschützter Objekte können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen oder Zuschüsse beantragt werden. Die genauen Bedingungen und Möglichkeiten sind beim Bundesdenkmalamt oder den jeweiligen Landesstellen zu erfragen.

  7. Umgang mit archäologischen Funden: Sollten bei Bauarbeiten archäologische Funde gemacht werden, ist der Bauherr verpflichtet, diese Funde unverzüglich dem Bundesdenkmalamt zu melden. In solchen Fällen können besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen und der Umfang der notwendigen Genehmigungen je nach Objekt und Standort variieren können. Eigentümer denkmalgeschützter Objekte sollten sich daher frühzeitig mit dem Bundesdenkmalamt oder dessen Landesstellen in Verbindung setzen, um die erforderlichen Schritte abzuklären.

Was wird beim Altbau renovieren gefördert?

Das Bundesdenkmalamt in Österreich empfiehlt und fördert Renovierungen von denkmalgeschützten Bauobjekten, die darauf abzielen, den historischen Wert und die Substanz des Gebäudes zu erhalten, zu schützen und sachgerecht zu restaurieren. Die Förderung kann von finanzieller Unterstützung bis hin zu beratender Hilfe reichen. Hier sind einige Arten von Renovierungsarbeiten, die typischerweise empfohlen und möglicherweise auch gefördert werden:

  1. Restaurierung historischer Fassaden: Die Wiederherstellung der originalen Außenansicht eines Gebäudes unter Verwendung traditioneller Materialien und Techniken.

  2. Erhaltung und Restaurierung von Dächern: Arbeiten am Dach, die dessen historische Struktur und Materialien bewahren, einschließlich traditioneller Dachdeckungen.

  3. Instandsetzung historischer Fenster und Türen: Die Restaurierung oder Nachbildung historischer Fenster und Türen, um den ursprünglichen Charakter des Gebäudes zu erhalten, dabei aber auch Energieeffizienz berücksichtigen.

  4. Restaurierung von Stuckarbeiten und Fresken: Fachgerechte Wiederherstellung von Innen- und Außenstuck, Malereien und anderen dekorativen Elementen.

  5. Erhaltung und Wiederherstellung historischer Innenräume: Renovierungsarbeiten, die darauf abzielen, die originalen Raumstrukturen und dekorativen Details zu bewahren.

  6. Strukturelle Verstärkung: Maßnahmen zur Sicherstellung der strukturellen Integrität des Gebäudes, die dessen historische Substanz so wenig wie möglich beeinträchtigen.

  7. Anpassung an moderne technische Standards: Integration moderner Haustechnik (wie Heizung, Sanitär, Elektroinstallationen) auf eine Weise, die das historische Erscheinungsbild und die Substanz des Gebäudes bewahrt.

  8. Barrierefreiheit: Verbesserungen, um denkmalgeschützte Gebäude barrierefrei und zugänglicher zu machen, ohne deren historischen Charakter zu beeinträchtigen.

  9. Nachhaltigkeitsmaßnahmen: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die mit dem Denkmalschutz vereinbar sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Renovierungsarbeiten automatisch förderfähig sind. Die Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Bedeutung des Bauobjekts, des Umfangs und der Qualität der geplanten Maßnahmen sowie der verfügbaren Budgets des Bundesdenkmalamtes. Förderanträge sollten sorgfältig vorbereitet und in Abstimmung mit den Richtlinien und Empfehlungen des Bundesdenkmalamtes eingereicht werden. Zudem bieten manche Bundesländer eigene Förderprogramme an, die zusätzlich zu den Angeboten des Bundesdenkmalamtes genutzt werden können.

Kosten für die Altbau-Renovierung

Die Renovierung eines denkmalgeschützten Altbaus kann im Vergleich zu einem nicht denkmalgeschützten Altbau deutlich teurer sein. Die Mehrkosten ergeben sich aus verschiedenen Faktoren, die bei der Renovierung eines denkmalgeschützten Gebäudes berücksichtigt werden müssen.

Die Kosten für die Renovierung können stark variieren und sind abhängig von Faktoren wie dem Umfang der Renovierungsarbeiten, der Größe und Lage des Gebäudes sowie den spezifischen Anforderungen, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Renovierung eines denkmalgeschützten Gebäudes bis zu 50% oder mehr kosten kann als die eines vergleichbaren, nicht denkmalgeschützten Altbaus. Allerdings können einige staatliche Fördermittel und Zuschüsse für die Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude diese Mehrkosten teilweise kompensieren.

Aufgrund der Vielzahl an Variablen ist es ratsam, frühzeitig detaillierte Kostenvoranschläge einzuholen und mögliche Förderungen zu recherchieren, um ein realistisches Budget für die Renovierung eines denkmalgeschützten Altbaus zu planen. Nutzen Sie hierfür das Verzeichnis von Anbietern im Bereich der Haus Renovierung. Weitere Informationen bietet auch der Baukostenrechner für die Haus Renovierung.

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