Wohnungen renovieren in einer Wohngemeinschaft, Wohnungen renovieren
31.05.2024

Das Renovieren einer Wohnung in einer Wohngemeinschaft kann eine spannende, aber auch herausfordernde Aufgabe sein. Als Wohnungseigentümer gilt es nicht nur, den individuellen Wohnkomfort zu steigern, sondern auch die gemeinschaftlichen Regeln und gesetzlichen Vorschriften zu beachten. In diesem Artikel beleuchten wir, was Sie renovieren dürfen, was der Wohngemeinschaft vorbehalten ist und welche rechtlichen Aspekte in Österreich zu beachten sind.

Übersicht über die Vorschriften bei der Renovierung

Was darf man renovieren?

  1. Innenrenovierungen:

    • Wände und Decken: Das Streichen, Tapezieren und Verputzen der Innenwände gehört zu den gängigen Renovierungsarbeiten, die in der Regel ohne Zustimmung der Wohngemeinschaft durchgeführt werden können. Auch das Entfernen und Erneuern von Tapeten oder das Auftragen neuer Farbanstriche sind unproblematisch.
    • Bodenbeläge: Das Austauschen von Teppichböden, Fliesen oder Parkett gehört ebenfalls zu den typischen Innenrenovierungen. Hierbei sollten jedoch Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, insbesondere in Mehrparteienhäusern.
    • Sanitäranlagen: Kleine Umbauten im Badezimmer, wie das Ersetzen von Waschbecken oder Armaturen, sind meist problemlos. Größere Umbauten, die die Wasser- und Abwasserleitungen betreffen, erfordern jedoch häufig eine Abstimmung mit der Wohngemeinschaft und möglicherweise eine Genehmigung.
       
  2. Küchenmodernisierung:

    • Das Erneuern von Küchenmöbeln und Geräten kann in der Regel eigenständig durchgeführt werden. Größere Eingriffe, die beispielsweise den Austausch der Küchenzeile und damit verbundene Installationsarbeiten betreffen, sollten mit der Wohngemeinschaft abgesprochen werden.
       
  3. Fenster und Türen:

    • Das Streichen von Fensterrahmen und Türen innerhalb der Wohnung ist erlaubt. Der Austausch von Fenstern und Außentüren, insbesondere wenn diese zur Fassadenveränderung führen, bedarf jedoch einer Genehmigung der Eigentümergemeinschaft.
       

Was sollte man der Wohngemeinschaft überlassen?

  1. Fassadenarbeiten:

    • Die Fassade eines Gebäudes gehört zu den gemeinschaftlichen Eigentumsanteilen. Renovierungsarbeiten wie das Streichen oder die Anbringung von Wärmedämmungen müssen von der Wohngemeinschaft beschlossen und durchgeführt werden. Der Fassaden-Bonus in Österreich bietet hier finanzielle Anreize für energetische Sanierungen und ästhetische Verbesserungen.
       
  2. Dach und tragende Strukturen:

    • Arbeiten am Dach oder an tragenden Wänden des Gebäudes sind ebenfalls Aufgabe der Wohngemeinschaft. Diese Maßnahmen erfordern umfangreiche Genehmigungsverfahren und sind oft kostspielig. Sie müssen daher von allen Eigentümern gemeinschaftlich beschlossen und finanziert werden.
       
  3. Gemeinschaftsräume und -anlagen:

    • Bereiche wie Treppenhäuser, Flure, Tiefgaragen und gemeinschaftliche Gartenanlagen dürfen nicht eigenmächtig renoviert werden. Solche Projekte müssen von der Wohngemeinschaft genehmigt und koordiniert werden. Beispielsweise erfordert die Sanierung einer Tiefgarage eine detaillierte Planung und rechtliche Genehmigungen.
       

Rechtliche Aspekte und Vorschriften

  1. Baugenehmigungen:

    • Für größere Renovierungsmaßnahmen, die die Struktur oder das Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dies umfasst insbesondere Fassadenarbeiten und Umbauten, die die Statik des Gebäudes beeinflussen.
       
  2. Denkmalschutz:

    • Befindet sich das Gebäude unter Denkmalschutz, müssen zusätzliche Auflagen erfüllt werden. Alle Maßnahmen müssen mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt werden, um das historische Erscheinungsbild zu erhalten.
       
  3. Wohneigentumsgesetz:

    • Das österreichische Wohneigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern und der Wohngemeinschaft. Änderungen am Gemeinschaftseigentum bedürfen einer Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung. Einfache Mehrheit reicht in manchen Fällen, in anderen Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
       
  4. Kostenverteilung:

    • Die Kosten für gemeinschaftliche Renovierungen werden gemäß der Miteigentumsanteile auf die Eigentümer umgelegt. Es ist daher wichtig, vor Beginn der Arbeiten eine klare Kostenaufstellung und Finanzierung zu haben.
       
  5. Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutz:

    • Alle Renovierungsarbeiten müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Gerüsten und den Arbeitsschutz der Handwerker. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern und Haftungsfragen führen.
       

Zusammenfassung

Das Renovieren einer Wohnung in einer Wohngemeinschaft erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den anderen Eigentümern sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Während kleinere Innenrenovierungen meist problemlos durchführbar sind, müssen größere Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, gemeinschaftlich beschlossen und finanziert werden. Durch eine gute Kommunikation und rechtzeitige Einholung aller erforderlichen Genehmigungen kann das Renovierungsprojekt erfolgreich umgesetzt werden, sodass sowohl der Wohnkomfort als auch der Wert der Immobilie gesteigert werden.

Tipps für eine erfolgreiche Renovierung

Selbstmachen vs. Profis beauftragen:

Während viele Renovierungsarbeiten selbst durchgeführt werden können, ist es bei größeren Projekten oft sinnvoll, Profis für die Renovierung von Wohnungen zu beauftragen. Dies stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und nach den geltenden Vorschriften ausgeführt werden. Ein Architekt oder eine spezialisierte Baufirma kann helfen, die Renovierung zu planen und zu koordinieren​.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz:

Bei Renovierungen sollte auch die Energieeffizienz der Wohnung berücksichtigt werden. Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dächern, der Einbau energieeffizienter Fenster und die Modernisierung der Heizungsanlage können langfristig Energie und Kosten sparen​​.

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